Steuerliche Änderungen 2021

  • Umsatzsteuererhöhung auf Regelsatz 7 % und 19 %
  • Mindestlohnerhöhung
  • Digitale Rechnungen

Umsatzsteuererhöhung auf Regelsatz 7 % und 19 %

Wie Sie sicher den Medien entnehmen konnten, hat sich die Umsatzsteuer ab dem 01.01.2021 wieder auf den normalen Regelsatz 7% und 19% erhöht.

Bitte beachten Sie, dass das Leistungsdatum entscheidend ist. Leistungen, die vom 01.07. – 31.12.2020 erbracht wurden, sind mit 16 % ggf. 5% abzurechnen und außerhalb des Datums mit 19% bzw. 7 %. Wenn Sie Teilrechnungen gestellt haben und das Projekt, aber erst außerhalb des o.g. Zeitraums fertiggestellt wurde, ist die gesamte Leistung mit 19% abzurechnen.Sollten Sie sich unsicher sein bei der Rechnungstellung, rufen Sie uns gerne dazu an.

Mindestlohnerhöhung

Zum 01.01.2021 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro und ab 01.07.2021 auf 9,60 Euro sowie ab 01.01.2022 auf 9,82 € und ab 01.07.2022 auf 10,45 €.Als Arbeitgeber sind Sie grundsätzlich verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern diesen Mindestlohn zu zahlen.

Gehören Sie einer Branche an, für welche ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, beachten Sie bitte diesen Stundenlohn ab 2021.

Wir raten Ihnen, diese Vorgaben zu beachten, da die Einhaltung des Mindestlohns von der Zollverwaltung kontrolliert wird und Verstöße mit hohen Geldbußen geahndet werden können. Unternehmen, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, können zudem von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Wir bitten Sie daher, die Arbeitsverträge Ihrer Angestellten zu überprüfen und wenn erforderlich die entsprechenden Anpassungen / Nachträge zum Arbeitsvertrag vorzunehmen und uns rechtzeitig vor der Lohnabrechnung Januar 2021 die entsprechenden Änderungen in Kopie zukommen zu lassen, damit wir diese entsprechend in der Lohnabrechnung berücksichtigen können.


Minijobber 450,- €

  •         ab 1. Januar 2021 bei rund 47 Stunden (450 Euro : 9,50 Euro = 47,368 Stunden)
  •         ab 1. Juli 2021 bei rund 46 Stunden (450 Euro : 9,60 Euro = 46,875 Stunden).
  •         ab 1. Januar 2021 bei rund 45 Stunden (450 Euro : 9,82 Euro = 45,82 Stunden)
  • ab 1. Juli 2021 bei rund 43 Stunden (450 Euro : 10,45 Euro = 43,03 Stunden).Bei Möglichkeit raten wir Ihnen, die Stunden und den Mindestlohn vielleicht schon auf einen Wert für 2022 zu vereinbaren, dann sparen Sie sich die halbjährlichen Änderungen der Arbeitsverträge.


Digitale Rechnungen

Unsere Honorarrechnungen werden ab sofort nur noch per E-Mail versandt.

Sollte eine andere E-Mailadresse für Rechnungen gewünscht sein oder Sie diese doch wieder lieber per Post verschickt haben wollen, dann teilen Sie uns dies bitte mit.

de_DEGerman