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Schubert & Kollegen

Stundung für Sozialabgaben

Adhoc-Meldung des BDS Sachsen-Anhalt zur Corona-Thematik

Stundung Sozialversicherungsbeiträge

Es ist noch kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich den Sozialversicherungsbeitrag für den Monat April 2020 stunden lassen können. 

Bitte denken Sie daran, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am Donnerstag (26. April 2020) formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat April stunden zu lassen.

Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie, als Word und PDF-Datei zum Download. Die Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier:

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

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