Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

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Fon.: +49 (0) 391 56 30 77 72

Sehr geehrte Mandanten,

am 31.05.2020 ist die Förderung Soforthilfe ausgelaufen. In den Monaten Juni bis August werden kleine und mittlere Betriebe durch die Überbrückungshilfe unterstützt.

Grundlage der Unterstützung ist ein Umsatzeinbruch der Monate April und Mai (zusammen) 2020 im Vergleich zu den beiden Vorjahresmonaten.

Liegt der Umsatzeinbruch bei 40% und mehr, kann die Förderung beantragt werden. Die Überbrückungshilfe unterstützt die Betriebe durch eine teilweise „Übernahme“ der Fixkosten.  Die Höhe der übernommenen Fixkosten richtet sich nach der Höhe des Umsatzeinbruchs:

- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch

- 50% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%

- 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und

- unter 50% im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Förderfähig sind folgende Kosten:

1) Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen. Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig.


2) Weitere Mietkosten


3) Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen


4) Finanzierungskostenanteil von Leasingraten


5) Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV


6) Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung undHygienemaßnahmen


7) Grundsteuern


8) Betriebliche Lizenzgebühren


9) Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben


10) Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen derBeantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen


11) Kosten für Auszubildende


12) Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht vonKurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10% der Fixkostender Ziffern 1 bis 10 gefördert. Lebenshaltungskosten oder einUnternehmerlohn sind nicht förderfähig.


13) Um der besonderen Betroffenheit der Reisebüros angemessenRechnung zu tragen, sind auch Provisionen, die Inhaber vonReisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingterStornierungen zurückgezahlt haben, den Fixkosten nach Nr. 1 bis 12gleichgestellt.


Die Fixkosten der Ziffern 1 bis 9 müssen vor dem 01. März 2020 begründet worden sein.

Unternehmen

-bis 5 Beschäftigte erhalten maximal 9.000 Euro und 

-Unternehmen bis 10 Beschäftigte erhalten maximal 15.000 Euro. 

Die Überbrückungshilfe kann auch gewährt werden, wenn die Soforthilfe ausbezahlt wurde.

Die Beantragung läuft über den Steuerberater.

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